Der neue vollelektrische MINI ist alles, was MINI ausmacht und noch mehr.
Anschaffungspreis: 36.186,46 EUR¹
Leasingsonderzahlung²: 4.500,00 EUR
Laufleistung p. a.: 10.000 km
Laufzeit: 48 Monate
Gesamtbetrag: 26.532,00 EUR
Kraftstoffverbrauch nach NEFZ¹-Prüfverfahren:
Verbrauch kombiniert: --
Verbrauch innerorts: --
Stromverbrauch kombiniert: 15,4 kWh/100km
CO2-Emissionen komb.: --
Kraftstoffverbrauch nach WLTP-Prüfzyklus:
CO2-Emissionen komb.: --
¹Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt.; Stand 10/2022. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Wir vermitteln Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Zzgl. 1005,00 EUR für Zulassung, Transport und Überführung. Stromverbrauch in kWh/100 km: -- (NEFZ); 15,4 (WLTP); Effizienzklasse (NEFZ): A+++; Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 231; Spitzenleistung: 135 kW (184 PS). Offizielle Angaben zu Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung.
²Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de
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Bei der ersten Inspektion wurden nur das gemacht, was auch in Anbetracht der Laufleistung erforderlich war. Der Preis für die Inspektion sehr angemessen. Stefan Schmittberger, Privatkunde
Seit Jahren Stammkunde bei Peugeot. Nettes Team, immer hilfsbereit. Viele Grüße an Herrn Zimmermann
Kundenfreundlich, Fachkompetenz, akzeptable Preise