JETZT 6.750 € UMWELTBONUS SICHERN.*MIT DEM VOLLELEKTRISCHEN MINI.

JETZT 6.750 € UMWELTBONUS SICHERN.*MIT DEM VOLLELEKTRISCHEN MINI.

Der vollelektrische MINI ist alles, was MINI ausmacht und noch mehr: Legendäres Gokart-Feeling vereint mit ikonischem Design und emissionsfreiem Fahren.

Angetrieben wird er von einem Lithium-Ionen Hochvoltspeicher (32,6 kWh Bruttowert), der für eine noch bessere Straßenlage im Boden des Fahrzeugs verbaut ist. Das ist der MINI Cooper SE. Das ist MINI.

DIE MINI ELECTRIC RESOLUTE EDITION.

Technische Daten:

  • Antrieb: Elektrisch
  • Leistung: 184 PS (135 kW)
  • Elektrische Reichweite: 203-233 km (WLTP)
  • km/h 0-100 in 7.3 s

 

Highlights:

  • Rebel Green mit vielen Details in Resolute Bronze
  • Alternativ: MINI Yours Enigmatic Black metallic, Nanuq White
  • 17″ MINI Electric Collection Spoke (alternativ 17” Tentacle Spoke)
  • Dach und Spiegelkappen in Schwarz oder Pepper-White-Kontrastfarbe
  • Piano Black: MINI Logo

 

 

MINI COOPER SE: STROMVERBRAUCH** KOMBINIERT IN KWH/100KM: 16,9-14,9 (NEFZ) / 17,6-15,3 (WLTP), ELEKTRISCHE REICHWEITE (WLTP) IN KM: 203-233

 


 

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Kraftstoffverbrauch nach NEFZ¹-Prüfverfahren:
Stromverbrauch kombiniert: 16,9-14,9

Kraftstoffverbrauch nach WLTP-Prüfzyklus:
Verbrauch kombiniert: 17,6-15,3

*Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.

Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Kundenbewertungen

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Gute Beratung, Kundenservice, rundum zufrieden, freundliches Personal
5,00 von 5
Sehr Gut
Kompetente Beratung und in jeder Hinsicht vertrauensvoller Service und Auftragsabwicklung - weit über unsere Erwartungen hinaus.
5,00 von 5
Sehr Gut
Als Kunde ist man hier einfach gut aufgehoben. Vom ersten Interesse, über nähere Info, Probefahrt und Angebote, alles ist bestens gelaufen. Herr Floss beantwortete geduldig alle Fragen, sowohl rund um das Fahrzeug, als auch um Leasing, Kauf, Inzahlungnahme. Es ist der zweite BMW, den ich dort kaufte bzw. lease und es gibt keinen einzigen Grund zu wechseln. Die komplette Abwicklung durch Herrn Floss war sehr angenehm, in freundlicher Atmosphäre und perfekt organisiert. Vielen Dank.
5,00 von 5
Sehr Gut

Top Kompetenzen:

Professionalität
Kundenzufriedenheit
Kundentreue
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