Als erstes vollelektrisches Gran Coupé verbindet der BMW i4 herausragende Dynamik mit hohem Komfort und optimaler Alltagstauglichkeit. Der BMW i4 eDrive35 bietet eine elektrische Reichweite von bis zu 483 Kilometer.
Für den Umweltbonus¹ förderberechtigt.
BMW i4 eDrive35
Anschaffungspreis: 42.952,44 EUR
Leasingsonderzahlung: 2.521 EUR
Laufleistung p.a.: 10.000 km
Laufzeit: 48 Monate
48 mtl. Gesamtpreis: 31.753,01 EUR
Zzgl. 878,15 EUR für Zulassung, Transport und Überführung.
* Unverbindliche Leasingbeispiele für Gewerbetreibende der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Stand 03/2023.; alle Preise zzgl. 19 % MwSt.; Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Irrtürmer, Druckfehler und Zwischenverkauf vorbehalten. Alle Abbildungen ähnlich.
¹ Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 (inkl. „Innovationsprämie“) 4500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de
Kraftstoffverbrauch nach NEFZ¹-Prüfverfahren:
Stromverbrauch kombiniert: --
CO2-Emissionen komb.: --
Kraftstoffverbrauch nach WLTP-Prüfzyklus:
Verbrauch kombiniert: 16
CO2-Emissionen komb.: --
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