BMW iXKurzfristig lieferbar

BMW iXKurzfristig lieferbar

Für die Elektromobilität geschaffen. Der BMW iX erzielt eine hohe Reichweite von bis zu 633 km (WLTP / iX xDrive50) sowie eine beeindruckende Beschleunigung aus dem Stand.

Für den Umweltbonus¹ förderberechtigt.

jetzt nur
789,00 €mtl. Rate* (Leasingangebot)

BMW iX xDrive40

  • Connected Package Professional, BMW Live Cockpit Professional,
  • Elektrisch verstellbare Sitze vorn, Sitzheizung für
  • Fahrer und Beifahrer, Travel & Comfort System, BMW xDrive
  • Allradsystem, Driving Assistant, Active Guard, Active Protection,
  • Parking Assistant inkl. Active Park Distance Control
  • und Rückfahrkamera, Akustischer Fußgängerschutz, BMW
  • IconicSounds Electric, Fernlichtassistent, Komfortzugang,
  • DAB-Tuner, Ablage für Wireless Charging, Teleservices, LEDScheinwerfer
  • und LED-Heckleuchten, 20“ Aerodynamikräder
  • 1002 Dunkelgrau matt u.v.m

 

Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH*


Anschaffungspreis: 55.663,02 EUR

Leasingsonderzahlung: 2.521,01 EUR

Laufleistung p.a.: 10.000 km

Laufzeit: 48 Monate

Gesamtbetrag: 40.393,01 EUR

48 mtl. Leasingraten à: 789,00 EUR


 

Zzgl. 852,94 EUR für Zulassung, Transport und Überführung.

* Unverbindliche Leasingbeispiele für Gewerbetreibende der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Stand 03/2023.; alle Preise zzgl. 19 % MwSt.; Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Irrtürmer, Druckfehler und Zwischenverkauf vorbehalten. Alle Abbildungen ähnlich.

¹ Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 (inkl. „Innovationsprämie“) 4500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de

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